Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 20.3. hat auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb:
- Die Maskenpflicht endet ab dem 2. April. Selbstverständlich dürfen die Schülerinnen und Schüler aber weiterhin eine Maske tragen.
- Die schulischen Corona-Testungen werden bis zu den Osterferien fortgesetzt.
Die vollständige SchulMail finden Sie hier auf der Seite des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen