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Testpflicht ab 28.2. nur noch für Nicht-Immunisierte

Das Schulministerium hebt ab 28.2.22 die erweiterte Testpflicht für Geimpfte und Genesene auf. Nach den Weihnachtsferien war das verpflichtende Durchführen der Selbsttests auf Corona für alle – unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus – eingeführt worden. Ab 28.2. gilt wieder die vorherige Regelung: Nachweislich Geimpfte und Genesene müssen sich nicht mehr testen – dürfen es aber nach wie vor. Der Testrhythmus (3x pro Woche) bleibt bestehen.

Die vollständige Schulmail können Sie hier nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/veraendertes-testverfahren-ab-dem-28-februar-2022