Das Schulministerium hat das aktualisierte Handlungskonzept in Bezug auf Corona-Schutzmaßnahmen und Infektionen veröffentlicht. In dem angehängten Handlungskonzept sind Änderungen gelb markiert. Die wohl wichtigste Änderung ist die Anpassung an die geltende allgemeine Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen:
- Auch für die Schulen gilt nun eine Quarantäne-Dauer von fünf Tagen. Eine negative Testung zur Beendigung der Quarantäne ist nicht mehr notwendig.
- Es wird aber empfohlen bis zum zehnten Tag eine Maske zu tragen.
- Außerdem wird eine erneute Krankschreibung empfohlen, wenn die Symptome fortbestehen.
Hier können Sie das Handlungskonzept nachlesen und herunterladen: